Zur Existenzgründung steht dem Existenzgründer nicht nur der Gründungszuschuss zur Verfügung, sondern auch Beratungszuschüsse oder Existenzgründerdarlehen. Folgende Möglichkeiten existieren
Neben einem Gründungszuschuss stehen dem Gründer auch Existenzgründerdarlehen und Beratungszuschüsse zur Verfügung. Im Einzelnen unterscheidet man
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Darlehen:
Die Bundesländer, der Bund und die Europäische Union haben für Existenzgründer ein großes Angebot an zinsgünstigen Darlehen zur Verfügung gestellt. Existenzgründerdarlehen müssen bei der Hausbank des Gründers beantragt werden. Diese prüft den Antrag (inkl. des dazu nötigen Businessplanes) und lehnt ihn ab oder leitet den Antrag entsprechend an die Förderbank weiter. Da Hausbanken für diese Tätigkeit lediglich eine Aufwandsentschädigung erhalten, sind sie in der Regel auch nicht an einer derartigen Darlehensaufnahme durch den Existenzgründer interessiert.
Zuschüsse:
Zur Existenzgründung können nicht rückzahlbare Zuschüsse beantragt werden. Das ist im Wesentlichen der Gründungszuschuss. Aber auch der Beratungszuschuss des ESF, da von der KfW Bank geförderte Gründercoaching, kann beantragt werden.
Subventionen:
Auch Jahre nach der eigentlichen Existenzgründung kann der Unternehmer staatliche Subventionen nutzen, um seinen Gewinn zu minimieren und somit Steuern zu sparen. Außerdem werden getätigte Investitionen nach Antragstellung bezuschusst. In Einzelnen unterscheidet man:
1. Investitionszulage 2. Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbetrag zur Förderung von KMU 3. Investitionszuschuss 4. ERP-Beteiligungsprogramm, ERP-Innovationsprogramm etc.
Hinsichtlich der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sollten Sie sich von einem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt beraten lassen.